XO Festival
Genaration Park
Franz-Haniel-Straße 18, 47443 Moers
DATE
Saturday
17th February 2018
Gate Opening
22.00h
Festival Start
22.30h
VIP Club Tours Projekt: XO Festival Ticketshop AGBs
Mit Kauf eines Tickets wird der Ticketkäufer Vertragspartner.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Verhältnis der Eventbesucher/Laufteilnehmer (nachfolgend: "Besucher" genannt) mit VIP Club Tours (nachfolgend: "Veranstalter" genannt).
Sie sind Bestandteil des Besuchervertrages, der entweder durch den Erwerb eines Tickets oder - soweit ein Eintritt ohne Ticketkauf vorliegt - mit Betreten des Veranstaltungsgeländes zustande kommt.
1. TICKETS
1.1. Mit Kauf eines Tickets werden die Ticketkäufer Vertragspartner.
Die Teilnahme am Event ist limitiert und nur im Online-Vorverkauf über unseren Ticketpartner (u.a. ProTicket/Ticketmaster/Ticketschript/Eventim/Tickethall) oder direkt bei VIP Club Tours erhältlich. Restkarten sind ggfs. an der Tageskasse erhältlich. Der Veranstalter empfiehlt jedoch den Erwerb des Tickets im VVK aufgrund der starken Nachfrage. Es werden voraussichtlich folgende Zahlungsarten akzeptiert: Sofortüberweisung, Kreditkarte, PayPal (inkl. ggf. Lastschrift). Alle Zahlungen -auch Kreditkartenzahlungen- werden über unseren Ticketpartner abgewickelt.
1.2. Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte/Teilnehmerkarte gewerblich weiter zu verkaufen. Die Tickets dürfen auch privat nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zzgl. nachgewiesener Gebühren veräußert werden. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und / oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.
1.3. Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.
2. Einlass / Sicherheitskontrollen
2.1. Einlass zum Event erhalten Besucher ab 18 Jahren (oder 16 Jahren falls angekündigt). Bei einem Event ab 16 Jahren, gilt auch die Zustimmungsbestätigung oder die Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht zum Eintritt auf unser Event unter 16 Jahren.
2.2. Ein Einlass ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen.
2.3. Bei dem Einlass zum Eventgelände erfolgt aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Eventbesuchern vorzunehmen. Die Einlass begehrende Person erklärt sich mit dieser Überprüfung einverstanden. Tut sie dies nicht, kann ihr der Einlass verwehrt werden. Ein Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten besteht für diesen Fall nicht.
2.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sollte der Eventbesucher dazu aus wichtigem Grund Anlass geben, den Einlass zum Event oder die Teilnahme am Lauf zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung sowie das Mitführen von Speisen und Getränken (die nicht freiwillig abgegeben werden) sowie gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Pyrotechnik, Fackeln, Rauschmittel und andere gefährliche Gegenstände). Als wichtiger Grund gilt auch das unerlaubte Mitführen von Aufzeichnungsgeräten für Ton/Bildtonaufnahmen. Auch bei Verletzung der Altersgrenze zum Einlass (im Zweifelsfall kann eine Altersüberprüfung stattfinden) kann der Einlass verweigert werden.
2.5. Der Eventbesucher hat im Falle des Nichteinlasses trotz Karte das Recht auf Erstattung des Ticketpreises, außer es besteht ein wichtiger Grund (insbesondere die vorbenannten) für die Einlassverweigerung. In diesem Falle ist eine Rückgabe des Tickets/eine Erstattung des Ticketpreises nicht möglich. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
2.6. Der Veranstalter übernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern.
2.7. Das Ticket verliert bei Verlassen der Veranstaltungsfläche seine Gültigkeit und berechtigt nicht zum Wiedereinlass.
3. ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, VERSPÄTUNG, PROGRAMMÄNDERUNG
3.1. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die Veranstaltung abgesagt oder - nach Beginn - abgebrochen werden.
3.2. Sollte das Event/der Lauf noch vor Beginn ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt werden, haben die Eventbesucher einen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. In diesem Fall ist das oder die nicht entwertete/n Ticket/s per Post mit deutlich lesbarer Schrift an den jeweiligen Vertragspartner im Ticketverkauf (Pro Ticket, Ticketmaster, Ticketsript, Eventim, Tickethall) oder direkt bei VIP Club Tours erworbene Tickets an: "VIP Club Tours - M. Uzbay - Südwall 19 / 47798 Krefeld" unter Nennung einer Kontoverbindung für die Erstattung bis 10 Tage nach Veranstaltung zuzuschicken.
Ein Anspruch auf Erstattung der Vorverkaufsgebühr oder Ticketgebühr sowie darüber hinausgehenden Schadensersatz besteht nicht, es sei denn, der Veranstalter hat die Absage zu vertreten.
3.3. Sollte das Event nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), Absage des Künstlers, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen, besteht für die Eventbesucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
3.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und / oder terminlich zu verlegen, soweit die Durchführung unmöglich, unzumutbar oder Künstler Ausweichtermin ankündigt und zugleich die Verlegung für den Besucher zumutbar ist.
a) räumliche Verlegung: innerhalb der gleichen oder zumindest benachbarten Stadt
b) zeitliche Verlegung: nächster Tag, bzw. soweit die hindernden Umstände (insbesondere Wetterbedingungen, Künstlerbedingungen) noch anhalten, das nächste Wochenende, soweit die Veranstaltungsfläche weiterhin verfügbar sein sollte.
Die Verlegung wird vom Veranstalter unverzüglich über seine Facebook Seite und Facebook Event bekanntgegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch wird dringend Einsicht in die Facebook Seite des Veranstalters empfohlen.
3.5. Verspätungen des Programms sind von dem Eventbesucher hinzunehmen, solange diese nicht mehr als 2 Stunden überschreiten.
3.6. Bei Events können Programmänderungen im Line Up eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Fall der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen Absage einzelner Künstler bestehen nicht. Das Line Up mit den jeweiligen Zeiten wird am Eingang zum Event veröffentlicht.
3.7. Änderungen werden seitens des Veranstalters so schnell wie möglich -auf Facebook- bekannt gegeben. Eine andere Informationspflicht besteht grundsätzlich nicht.
4. HAUSRECHT, VERBOTE
4.1. Auf dem gesamten Eventgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von den durch diesen Beauftragten ausgeübt. Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten.
4.2. Dem Eventbesucher sind gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf, Werbung) auf dem Eventgelände verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt.
4.3. Sollte ein Eventbesucher gegen vorbenannte Verbote verstoßen, kann ein Verweis vom Eventgelände erfolgen. Eine Erstattung des Ticketpreises sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
5. FOTOS, AUFZEICHNUNGSGERÄTE
5.1. Das Fotografieren auf dem Eventgelände ist nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Sollte für den ausschließlich privaten Gebrauch anderes Foto- oder Videoequipment verwendet werden sollen, so ist dies vorher unter Angabe der genauen Equipment bezeichnung und des Verwendungszwecks des Materials unter " vip.club.tours@gmail.com " anzuzeigen und anzumelden. Erst nach schriftlicher Freigabe durch die VIP Club Tours darf dieses dann auf dem Event verwendet werden. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Mitschnitte insbesondere nicht online gestellt werden dürfen.
5.2. Kameras mit Zoomobjektiven, Wechselobjekten und/oder Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise sind verboten. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt verweigern, soweit der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurück zulassen
Ebenso sind Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis des Veranstalters und/oder eines Künstlers gemacht werden, verboten. Der Veranstalter ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen zu löschen bzw. löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
5.3. Jedwede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von € 2.500 verwirkt- Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
6. HAFTUNG
6.1. Der Veranstalter hält keine Garderobe oder sonstige Aufbewahrungsmöglichkeiten vor und haftet daher nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.
6.2. Im Übrigen haftet der Veranstalter für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Besucher infolge einer von dem Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragstypische Schäden, die dem Besucher infolge einer wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind (sogenannte „Kardinalpflichten"), haftet der Veranstalter auch dann, wenn ihm lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragsverletzung im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher vertrauen darf. Der Veranstalter haftet im gleichen Maße auch für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen.
7. NUTZUNGSRECHTE, WERBERECHTE
Der Event Besucher erklärt sich mit dem Betreten des Eventgeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während des Events hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung des Events in allen Medien umfassend benutzt werden dürfen. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material Sponsoring-Akquise betrieben werden darf. Die Zustimmung bezieht sich nur auf beiläufige oder beiwerkartige Aufnahmen der Besucher während des Veranstaltungsmitschnitts / der Veranstaltungsaufnahmen.
8. Datenschutz
Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Ticketkäufer angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Der Veranstalter darf die Daten nur zum Zwecke der Information des Besuchers verwenden (z.B. Veranstaltungs-informationen, Newsletter, etc.)
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Krefeld.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In diesen Fällen ist die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine solche rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
VIP Club Tours
Inh.: M. Uzbay
Südwall 19
47798 Krefeld
Tel: 02151 – 94 29 013
Mail: vip.club.tours@gmail.com
Dein Event
Inhaber: C. Kursun
Heideweg 18b
27607 Langen
Germany
Stand. 1. Juni 2015
Trete hinein in die XO Welt..und lass dich mit unserer Musik und unseren Farben in eine Traumwelt führen. Eine Welt ohne Grenzen und wo die Liebe ihre Freiheit findet. XO öffnet ihre Arme um 22 Uhr und geht bis in die morgen Stunden. Pack dein Festival-Outfit aus, beschmücke dich, Kennzeichne dich mit XO oder lass dich von unserem NeonFace Painting verzaubern. Sei bereit wenn der Counter auf 0 schlägt und XO dich mit Farben überdeckt. And when the Sun goes Down, XO will Glow Up in all Lights. Kleiner Tipp: In unserem Online Shop findest du XO Neon Paint Packete. Bemale und schmücke dich und gehöre auch dazu ♥.
XO Festival
DATE
Saturday
17th February 2018
Gate Opening
22.00h
Festival Start
22.30h